PRAXISEXPERT
HURBEES V-ART MEDICAL SOLUTIONS
AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Praxis Expert (Stand 01.01.2024)
§ 1 Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Diese Verkaufsbedingungen haben ausschließliche Gültigkeit. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
§ 2 Vertragsabschluss
Bis zur Auftragsannahme sind alle unsere Angebote freibleibend. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber sämtliche in der Auftragserteilung angegebenen Pläne, Maße und Farben als richtig. Es liegt in seiner Verantwortung, diese vor der Auftragserteilung zu überprüfen. Sollte der Auftrag des Auftraggebers von unserem Angebot abweichen, kommt ein Vertrag erst nach unserer Bestätigung zustande.
§ 3 Lieferung
Die Lieferfristen sind in der Auftragsbestätigung oder in der Abschlagsrechnung festgehalten. Die Lieferfrist bis zu dem vereinbarten Liefertermin/Lieferzeitraum beginnt mit der endgültig unterschriebenen Freigabe der Werkplanung bzw. mit der Auftragsvergabe.
§ 3.1
Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, Krieg, Pandemie, unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite oder eines unserer Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten. Das Recht des Auftraggebers Schadensersatz statt der Leistung oder einen Verzugsschaden geltend zu machen, bleiben hiervon unberührt. Kann der Auftragnehmer aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin liefern, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über unsere Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Verzögerungskosten vor.
§ 3.2
Gerät der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns dadurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehrkosten, geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche behalten wir uns vor. Sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Besteller über, sobald dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Alle unserer Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Die Zahlungskonditionen werden im Einzelfall im Angebot festgelegt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Lieferung einer Einrichtung und/oder dem Verkauf von Ware (nachfolgend: „Vorbehaltsgegenstände“) und/oder einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den Vorbehaltsgegenständen vor.
§ 6 Gewährleistung und Mängelrügen
§ 6.1
Zumutbare Abweichungen bezüglich Farbe und wachstumsbedingter Maserungen insbesondere gegenüber nachbestellter Ware oder anderer Möbelstücke bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Leder, Stoffe) liegen und handelsüblich sind. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Besteller zumutbare Abweichungen von Abmessungen vorbehalten. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Werden offensichtliche Mängel bei Abnahme nicht in Textform angezeigt, stehen dem Auftraggeber kein Rechte auf Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt oder Minderung zu.
§ 6.2
Praxis Expert gibt auf alle Einbauten eine Garantie von 2 Jahren. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des BGB.
§ 6.3
Bei berechtigten Mängelrügen haben die Auftragnehmer die Wahl, entweder die mangelhafte Ware nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises, Rückgängigmachung des Vertrages verlangen oder die Mängelbeseitigung selbst vornehmen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen geltend machen.
§ 7 Gerichtstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von BWN Möbelbau GmbH in Berlin.